Bei Thomas Stadler gefunden: Nach Street View folgt die Diskussion um Streetside.
Es gibt vielmehr keine rechtliche Grundlage dafür, Dienste wie Street View oder Streetside zu untersagen, geschweige denn, von einer vorherigen Genehmigung abhängig zu machen. Das ist natürlich auch den Datenschutzbehörden bewußt. Dennoch droht man mit Verfügungen und verlangt im konkreten Fall von …












