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Leistungsschutzrecht

Der elektrische Reporter informiert: Das Leistungsschutzrecht ist ein Gesetz für Springer und andere Verlage (und eine Lex Google).

Stefan Niggemeier demontiert die Scheinargumente für ein Leistungsschutzrecht.

Udo Vetter: Noch ein Rettungsschirm: »Die Bundesregierung hat heute ein Gesetz zum Schutz »alter, überholter Geschäftsmodelle« beschlossen.«

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3 Kommentare

  1. Moe sagt:

    eigentlich muss ich sagen, dass ich die ganze aufregung nicht so verstehe. sollen die das doch machen mit dem leistungsschutzrecht. dann wird es eben keine google news deutschland mehr geben, sämtliche presseverleger werden aus der google suche entfernt, dann sollen die zeitungen mal gucken, wie sie dumm da stehen und die besuchszahlen und damit die werbe-views einbrechen. die versetzen sich selbst damit den todesstoß und bei den meisten zeitungen ist mir das auch reichlich egal.

  2. Ingo sagt:

    Es wird ja noch lustiger. Die meisten normalen Anwender die ich kenne, gehen nicht auf http://www.verlagsblattxyz.de, sondern suchen erst einmal nach der Webseite bei Google (und Apples neues Safari erzwingt dieses Verhalten sogar regelrecht, wenn man nicht http:// voranstellt!). Das bedeutet dass die Zeitungsverleger demnächst weitgehend vom Web-Zugriff abgeschnitten sein werden. :-)

  3. [...] Schockwellenreiter) Share this:Twitter Dieser Beitrag wurde unter Internet, Recht veröffentlicht. Setze ein [...]

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