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Leistungsschutzrecht besch(l)ossen

Auf die heute vom Bundeskabinett (wohl endgültig) abgesegnete Gelddruck­maschine für Verlage (vulgo Leistungsschutzrecht) gibt es nur eine Antwort: Presseerzeugnisse werden in Zukunft weder indiziert noch verlinkt. Mein Leistungsschutzrechtprotest hat mir gezeigt, daß sie sehr, sehr flüssig (nämlich überflüssig) sind. Man kann auch ohne sie interessante Seiten und Meldungen produzieren. Sollen BLÖD und Co. doch dahin verschwinden, wo sie hingehören: In die Bedeutungslosigkeit. Denn das Internet hatten sie noch nie verstanden (unsere Politiker durch die Bank übrigens auch nicht). [Das Copyright für die Überschrift gebührt übrigens Peter Glaser (via Fratzenbuch).]

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2 Kommentare

  1. gerhardq sagt:

    So lange die Mainstreammedien weitgehend gleichgeschaltet sind, brauchen diese auch nicht indiziert zu werden. Wenn also deren Links nicht mehr gelistet und indiziert werden, können alternative Medien an die Spitze kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß es im Sinne der Politik ist, wenn Wahrheiten ans Tageslicht kommen, die nicht gleichgeschaltet sind.

  2. Peter sagt:

    Gleichgeschaltet ist der falsche Begriff.

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