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Wahlrecht können sie auch nicht …

Erst verschläft der Bundestag die vom Verfassungsgericht schon 2008 angeforderten Änderungen des Wahlrechts um satte fünf Monate, dann wurde im Schnellverfahren von der Regierungskoalition eine »Reform« zusammen­geschustert, die wieder keinen Bestand vor Deutschlands höchsten Richtern hat, aber den Machterhalt sichern sollte: Doch das Bundesverfassungsgericht erklärte auch dieses Machwerk für verfas­sungs­widrig und verlangt eine Änderung noch vor der Bundestagswahl 2013. Die Berliner Zeitung (wegen Leistungsschutzrechtprotest nicht verlinkt) spricht von einer schallenden Ohrfeige für Schwarz-Gelb. Ich hingegen halte das Verhalten der Bundesregierung für arrogante Schlamperei und bewußte Wählerver­arschung.

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3 Kommentare

  1. Roland B. sagt:

    Und wo ist der Verfassungsschutz, wenn er mal die Verfassung schützen könnte und nicht die Nazis?

  2. [...] diese Über­schrift neh­men würde, wenn er über den Entscheid aus Karlsruhe berich­ten würde. Er tat es. Und er benutzte genau diese Über­schrift  Doch das nur am [...]

  3. CyberPunk sagt:

    Der ist mit Aktenschreddern beschäftigt.

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