Erst verschläft der Bundestag die vom Verfassungsgericht schon 2008 angeforderten Änderungen des Wahlrechts um satte fünf Monate, dann wurde im Schnellverfahren von der Regierungskoalition eine »Reform« zusammengeschustert, die wieder keinen Bestand vor Deutschlands höchsten Richtern hat, aber den Machterhalt sichern sollte: Doch das Bundesverfassungsgericht erklärte auch dieses Machwerk für verfassungswidrig und verlangt eine Änderung noch vor der Bundestagswahl 2013. Die Berliner Zeitung (wegen Leistungsschutzrechtprotest nicht verlinkt) spricht von einer schallenden Ohrfeige für Schwarz-Gelb. Ich hingegen halte das Verhalten der Bundesregierung für arrogante Schlamperei und bewußte Wählerverarschung.























Und wo ist der Verfassungsschutz, wenn er mal die Verfassung schützen könnte und nicht die Nazis?
[...] diese Überschrift nehmen würde, wenn er über den Entscheid aus Karlsruhe berichten würde. Er tat es. Und er benutzte genau diese Überschrift Doch das nur am [...]
Der ist mit Aktenschreddern beschäftigt.