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Auf den Weg in den Gottesstaat

Das Amtsgericht Monschau in der katholischen Eifel hat ein sechsjähriges Zwillingspaar — obwohl konfessionslos — zum Beten verdonnert. Die Kinder müssen am Religionsunterricht und am »Gottesdienst« teilnehmen. Das diene dem Kindeswohl und daher müsse das Sorgerecht der Mutter eingeschränkt werden. Jetzt ist mir auch klar, warum das Schnippeln am Schniedel kleiner Jungs vom Bundestag abgesegnet wurde: Weil Deutschland auf den Weg zurück in den Gottesstaat und ins finstere Mittelalter ist. [taz.de, trotz Leistungsschutzrecht­protest ausnahmsweise doch verlinkt, denn sonst glaubt mir niemand.]

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15 Kommentare

  1. Tom sagt:

    Also beide Eltern sind konfessionslos.
    Der Richter
    “übertrug dem Vater „während der Grundschulzeit die Entscheidung über den Besuch des Religionsunterrichts und die Entscheidung über den Besuch der Schulgottesdienste für die Kinder“. ”
    Und weil der Vater entscheiden darf, kriegen wir nen Gottesstaat?
    Das sind aber wilde Schlussfolgerungen.
    Man könnte auch behaupten die böse Atheisten treiben ihre Kinder in Sekten. :D

  2. gerhardq sagt:

    Ich hatte auch so eine Mutter, die meinte, daß ich, wenn ich alt genug sei, über meine Konfession selbst entscheiden solle. Daher kann ich die Kinder und die Mutter sehr gut verstehn.
    Ich kann aber auch den Vater und den Richter verstehen, die verhindern wollen, daß die Kinder ausgegrenzt werden. Allerdings sind beide im Irrtum, wenn sie meinen, daß das nicht der Fall sein wird. Vielmehr werden die Kinder jetzt als Heuchler gebrandmarkt und mit hoher Wahrscheinlichkeit trotzdem gemobbt.

    Ich bin grundsätzlich gegen Religionsunterricht in der Schule. In einer öffentlichen Schule hat Religion als Fach nicht verloren. Ich bin grundsätzlich dafür, daß Kinder erst mit der Volljährigkeit eine Entscheidung über ihre Religionszugehörigkeit treffen dürfen.

  3. glamorama sagt:

    Der Skandal steckt im Detail: Weil die Mutter sich gegen eine Teilnahme der Kinder am Religionsunterricht aussprach, beschneidet (ha-HAA!) das Gericht nun ihr Sorgerecht. Warum? Weil man in NRW nur dann eine gute Mutter ist, wenn man seine Kinder zu dem Verein mit der signifikant erhöhten Pädophilie-Rate schickt.

    Wen aber wundert das noch – in einem Land, in dem die Bildungsministerin ein Buch mit dem Titel “Gott ist größer als wir glauben” geschrieben hat? Mich nicht.

  4. Tom sagt:

    Es ist ein Skandal wenn der Richter dem Vater die Entscheidung überlässt?
    Das Gericht zwingt niemanden zum Unterricht.

  5. Kinch sagt:

    Abgesehen davon, dass der Religionsunterricht endlich abgeschafft gehört: Man muss auch erwähnen, dass die Kinder selbst sich klar dagegen ausgesprochen haben. Mir geht es auch auf die Nerven, wie hierzulande häufig die Wünsche der Betroffenen selbst ignoriert werden.

  6. Tom sagt:

    Genau, einfach die Kinder entscheiden lassen, was sie lernen wollen. Ich wollte nie Sport machen und wurde dazu gezwungen. Das war eindeutig körperliche Gewalt. ;)
    Also manche Meinungen hier sind schon etwas weniger durchdacht, oder?
    Habt ihr nur den Post oben oder auch den Artikel gelesen? Es gibt da doch große Unterschiede in den Aussagen.

  7. LH sagt:

    @Tom:
    “Es ist ein Skandal wenn der Richter dem Vater die Entscheidung überlässt?
    Das Gericht zwingt niemanden zum Unterricht.”

    Das Gericht hat sich, soweit ich den Fall verstehe, für dem Vater die Entscheidung überlassen, da sie dessen Ansicht teilt.
    Das Gericht hatte die klare Wahl der Seiten, Religionsunterricht Ja/Nein, vertreten durch Vater/Mutter.
    Das Gericht hat sich nicht einfach für Vater o. Mutter entschieden, sondern für deren Standpunkte zum Religionsunterricht.
    Die Begründung des Gerichts unterstreicht das.

    Generell aber ein seltsamer Fall.

  8. Kinch sagt:

    „Genau, einfach die Kinder entscheiden lassen, was sie lernen wollen.”

    Ja; sobald ein Kind sich für oder gegen die Ausübung einer Religion aussprechen kann, hat man diesen Wunsch zu respektieren.

    Das Religionen darauf fußen, Kinder dazu zu zwingen an ihrem Kult teilzunehmen, sieht man ja in der Beschneidungsdebatte schon sehr gut. Gutheißen muss man das aber nicht.

    „Also manche Meinungen hier sind schon etwas weniger durchdacht, oder?“

    Wenn ich mir deine Beiträge anschaue, habe ich den Eindruck auch. Zu behaupten, dass niemand zum Religionsunterricht gezwungen wird und gleichzeitig zu behaupten es sei ja gar kein Problem Kinder zum Religionsunterricht zu zwingen ist was — Dadaismus? Oder ist das religiöser Neusprech: Zwang = Freiheit?

  9. Trine sagt:

    Völlig unverständlich ist m.E. wieso auch eine Teilnahme am Gottesdienst
    verlangt wird, wo die Kinder doch konfessionslos sind.

    Die Teilnahme am Religionsunterricht, falls er informierenden und nicht
    bekehrenden Charakter hat, kann im Sinne der im Artikel angesprochenen katholischen Umgebung als Bildungskomponente eine begrenzte Zeit ganz sinnvoll sein.

  10. Tom sagt:

    @NL: Das Gericht hält halt die Ausgrenzung der Kinder für möglich. Könnte so kommen, muss es aber nicht. Nun darf der auch konfessionslose Vater entscheiden. Diese Entscheidung ist in dem wohl sehr religiösen Umfeld durchaus nachvollziehbar, denke ich. Seltsam ist allerdings, dass sich zwei konfessionslose Eltern darum streiten. Man kann also nicht behaupten, dass das Gericht dem Vater Recht gegeben hat, weil er katholisch ist.

    @Kinch: Ab welchen Alters können sich Kinder für oder gegen etwas aussprechen? Wählen dürfen sie z.B. erst ab 18. Und wie kann man sich für oder gegen etwas entscheiden, was man nicht kennt? Hier geht es ja nicht um eine Taufe. Die Kinder lernen die Religionen (mehrere!) kennen und können sich ein Urteil darüber bilden. Wie sollen sie das tun, wenn sie nicht wissen worum es geht.
    Stichwort Zwang:
    Die Kinder zwingt niemand, sondern der Vater entscheidet, so wie es nun mal Eltern für ihre Kinder tun. Das ist kein Zwang sondern Erziehung. Wenn der Vater den Unterricht für sein Kinder für richtig hält ist das die Sache der Familie. Hat aber nichts mit Religion zu tun sondern mit Probleme in der Familie. Normale Leute würde das selbst regeln indem sie sich aussprechen.

  11. Kinch sagt:

    „Ab welchen Alters können sich Kinder für oder gegen etwas aussprechen?“

    Ab jedem Alter wo sie zur Willensbekundung kognitiv in der Lage sind?

    „Und wie kann man sich für oder gegen etwas entscheiden, was man nicht kennt?”

    Achso: Darf ich dich auch in einen Islam-Unterricht zwangsversetzen, weil ich der Meinung bin, du könntest dich ansonsten nicht dafür oder dagegen entscheiden, wenn ich dich nicht 13 Jahre lang damit zumüllen darf? Und danach darf ich dich in einen Buddhismus-Unterricht zwangsversetzen? Und danach in einen Odin-Unterricht?

    Zumindest nominell sind wir ein laizistischer Staat (oder wollen es sein), da hat ein Religionsunterricht per se nicht zu exitieren. Es steht jedem Menschen frei sich in dieser Richtung zu bilden oder es zu lassen und sich für oder gegen die Angehörigkeit oder Ausübung einer Religion zu entscheiden. Sich gegen eine Relligion zu entscheiden ist an keine von dir oder sonstwem aufgestellen Bedingungen geknüpft.

    Schlimm genug, dass man Menschen hierzulande auch Menschen dann zur Religion zwingen darf, obwohl sie klar ihren Unwillen dazu artikulieren, weil man der Meinung ist, diese Menschen können pauschal keine selbstbestimmten Entscheidungen treffen. Aber die Menschen auch noch dazu zu zwingen, obwohl dies weder sie noch die Erziehungsberechtigten wollen, weil man der Meinung ist, man sei in einem derartig rückentwickelten, intoleranten Landstrich, dass man die Menschen zur Norm pressen muss, ist ein Armutszeugnis für diese Gesellschaft. Wie man überhaupt eine tolerante, pluralistische Gesellschaft erwarten kann, wenn man die Intoleranz derartig legitimiert, ist mir ein Rätsel.

    Die Argumentation des Urteils bedeutet in letzter Konsequenz, dass man zum eigenen Wohl jeden Menschen zum christlichen Glauben zwingen muss, weil sonst die armen, ja von der religiösen Mehrheit diskriminiert werden.

    „Die Kinder zwingt niemand, sondern der Vater entscheidet”

    Knallen da bei dir nicht ein paar Neuronen? Kannst du nicht Verarbeiten was „Zwang” bedeutet?

    „Das ist kein Zwang sondern Erziehung.”

    Also doch Neusprech, ja? Kein Zwang, sondern aufgezwungene Erziehung, durch Menschen die nicht die zur Erziehung berechtigten sind.

    „Normale Leute würde das selbst regeln indem sie sich aussprechen.“

    Normale Leute würden ihre Kinder das Für- und Wieder erklären und dann die Entscheidung der Kinder respektieren.

  12. Tom sagt:

    @kinch:
    “Darf ich dich auch in einen Islam-Unterricht zwangsversetzen”

    Wenn du meine Eltern wärst, dürftest du mich natürlich zu allen Fächern _anmelden_, die du für richtig hältst, da ich mit 6 oder 7 Jahren natürlich nicht selbst darüber entscheiden kann. Ich sehe Religionsunterricht immer noch religionsübergreifend, auch wenn in Deutschland das Christentum natürlich “berühmter” ist.
    Odin-Unterricht wird nun aber albern, ne. Vielleicht in Geschichte. ;)

    “Aber die Menschen auch noch dazu zu zwingen, obwohl dies weder sie noch die Erziehungsberechtigten wollen”

    Ich weiß nicht, was du immer mit “Zwang” hast. Es wird doch NIEMAND gezwungen, und das ist auch gut so. Das Gericht lässt lediglich den atheistischen (ist mir wichtig) Vater entscheiden. Ich sag doch, das sollen sie familienintern klären.

    “aufgezwungene Erziehung, durch Menschen die nicht die zur Erziehung berechtigten sind.”

    Ist der Vater nicht erziehungsberechtigt?

    “Normale Leute würden ihre Kinder das Für- und Wieder erklären und dann die Entscheidung der Kinder respektieren.”

    Schonmal am Süßigkeitenregal im Supermarkt versucht? ;)
    Also beim erklären pflichte ich dir uneingeschränkt bei. Aber dann die Kinder immer entscheiden lassen… wir reden hier von 6-jährigen. Da sollten die Eltern durchaus noch ein Mitspracherecht haben.

  13. Christoph Gremmer sagt:

    Gottesstaat. Geht es nicht eine Nummer kleiner?

  14. [...] innerhalb weniger Wochen der zweite, der mich verbrannt sehen will und für Deutschland die Rückkehr in den Gottesstaat fordert. Was mich eigentlich nicht sonderlich beunruhigt, religiöse Armleuchter gibt es überall. [...]

  15. Ich sagt:

    Schwachsinnige Meldung, aber vernünftige Entscheidung!

    Warum hätte denn das Gericht umgekehrt in das Sorgerecht des Vaters eingreifen sollen?

    Die hergestellte Verbindung zum Beschneidungsurteil ist ja wohl lächerlich. Der Besuch des Religionsunterrichts ist kein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Und reversibel ist er auch in dem Sinne, dass das Kind – sobald es mit 14 Jahren – religionsmündig ist, einfach nicht mehr hingeht, wenn es nicht will.

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