Manchmal bekommt man Unterstützung von einer Seite, von der man es am wenigsten erwartet hätte:
Unsere Verfassung kann nicht durch ein einfaches Gesetz beschränkt werden, so wie es der Bundestag gerade panisch versucht.
Der dies sagte ist André Schulz, Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK). Und er ergänzte, daß die Freiheit der Religionsausübung der Eltern ohnehin durch das schwerer wiegende Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit begrenzt werde. Chapeu, Herr Schulz! [Spiegel Online, wegen Leistungsschutzrechtprotest nicht verlinkt.]























Das hat mich auch überrascht.
Wenn der Bund deutscher Kriminalbeamter zur Stimme der Vernunft wird, dann sollte man sich Gedanken machen…