Der vom Mißbrauch betroffene Christian Bahls sieht Beschneidung als Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung und ist empört, daß der Bundestag sofort entscheiden will:
Ich sage klar und laut: Beschneidung ist Beschneidung, das Recht auf körperliche Unversehrtheit gilt für Jungen wie für Mädchen gleichermaßen. Relativiert wird von anderen, darunter Verfassungsorgane und grüne Moralapostel. Der Bundestag will am Donnerstag sogar im Hauruck-Verfahren eine Resolution verabschieden. Da wird eine Verletzung mit der anderen abgewogen und behauptet, die eine ist grausamer als die andere. Menschenrechte sind unteilbar!
Christian Bahles, der mit MOGiS und Freunde eine Netz-Lobby für Kinderrechte etabliert hat, will dies nicht hinnehmen und hat eine Online-Petition ins Leben gerufen, die die Justizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, auffordert, die körperliche Unversehrtheit von Kindern zu schützen. Ich bin ja immer skeptisch, was Online-Petitionen und deren Wirksamkeit angeht, aber da auch ich der Meinung bin, daß Beschneidung Kindesmißbrauch ist und gegen die Menschenrechte verstößt, habe ich trotz aller Bedenken unterzeichnet. [derFreitag vom 17. Juli 2012, wegen Leistungsschutzrechtprotest nicht verlinkt.]
Auch die Deutsche Kinderhilfe hat sich gegen eine Legalisierung religiöser Beschneidungen ausgesprochen. Der Verein kritisierte das Vorhaben der Bundesregierung, rechtssichere Beschneidungen zu ermöglichen. Das sei ein »Blankoscheck für religiös motivierte Kindesmißhandlungen«.
Leider hat sie [die Bundesregierung] in der Beschneidungsdebatte ein wichtiges Rechtsgut aus den Augen verloren: Das sowohl durch das Grundgesetz als auch die UN Kinderrechtskonvention geschützte Recht auf körperliche Unversehrtheit. Sollte es bei der angekündigten einseitigen Interessenabwägung zu Gunsten der Religionsfreiheit bleiben, wäre dies ein weiterer trauriger Beleg dafür, daß Kinderinteressen nachrangig behandelt werden. Dies scheint Grundkonsens in der deutschen Politik zu sein, dies zeigt der Applaus der Opposition.
Und sie fragt — selber irritiert durch Äußerungen des Außenministers, der »außenpolitische Irritationen« befürchtet — ob in Deutschland die Staatsraison vor dem Kinderschutz geht? [Zeit Online vom 14. Juli 2012, auch wegen Leistungsschutzrechtprotest nicht verlinkt.]
[Update]: Auch die Giordano-Bruno-Stiftung kündigt eine Kampagne zur Stärkung der Kinderrechte an, denn Vorhautbeschneidung sei keine Bagatelle. Die Stiftung zitiert die die britisch-jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman:
Daß Religionsfreiheit nicht bedeuten kann, Kindern ungestraft Schmerzen zufügen zu dürfen, sollte eigentlich jedem einleuchten — auch den Spitzenpolitikern in Berlin.
Chapeau! Langsam formiert sich der Widerstand gegen die Berliner Allparteienkoalition, die mit der Vorhaut auch gleich Rechtsstaat, Menschen- und Kinderrechte beschneiden will.























Ich darf meinen Kindern keine Ohrfeigen geben, weil das Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt (davon abgesehen, dass ich das eh nicht mache), aber Körperteile abschneiden lassen darf ich sehr wohl, weil irgendein fiktiver Gott das in irgendwelchen Pamphleten gut findet. Geht’s noch?
Ich kann mich dunkel dran erinnern, dass irgendwann in den 70/80ern eine breite Diskussion stattfand bezüglich der Rudel-Blinddarm-/Mandelentfernung bei Kindern. Sprich, alle Kinder einsacken, zum Arzt und kollektiv ohne medizinische Indikation operieren. Soweit ich weiß, wurde das per Gerichtsurteil verboten. Ist prinzipiell auch nichts anderes…. Leider habe ich keine Quellen mehr gefunden.
[...] Die Beschneidung des Rechtsstaats (2) – Der Schockwellenreiter [...]
[...] oder gar zu Regeln der Scharia rechtssicher zu ziehen Wer das PETITION GEGEN Beschneidung HIER: Die Beschneidung des Rechtsstaats 2 Der SchockwellenreiterIch sage klar und laut: Beschneidung ist Beschneidung das Recht auf körperliche Unversehrtheit [...]