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Das Zitat

Heute mit einer Kurzlektion in Verwaltungs-, Amts- und/oder Juristendeutsch:

Die Zahlung der erhöhten Entgelte erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.

Dieser Satz zierte meinen Gehaltszettel vom letzten Monat. Es geht wohl irgendwie um den aktuellen Tarifvertrag. Wer mir in dürren, aber verständlichen Worten erklären kann, was »unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung« bedeutet, bekommt von mir ebenfalls ein Bienchen.

[Update]: Das Bienchen geht an Andreas Limmer, der in den Kommentaren zu diesem Beitrag die mir unverständliche Passage so übersetzte:

… wir kriegen Dein/unser Geld auch wenn Du es schon versoffen hast.

Das verstehe sogar ich. Warum nicht gleich so … ??

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4 Kommentare

  1. Bob sagt:

    Bürokratie-Dschungel Deutschland – wenn dir das jemand erklärt, raubt man damit wohl den Ämtern den Spaß an der ganzen Sache! Drück dir die Daumen, dass du einen Dolmetscher findest! :)

  2. Sören G. Prüfer sagt:

    Beamtenrecht

    Nicht einfach, aber verstehbar: http://www.michaelbertling.de/beamtenrecht/rueckf20.htm

  3. Andreas Limmer sagt:

    Annahme: Ein Tarifvertrag wird verhandelt. Der Arbeitgeber zahlt einen Geldbetrag bereits vorneweg in der Annahme, dass dieses im Tarifvertrag dann tatsächlich so geregelt ist.

    Gibt es dann aber eine Änderung im Vertrag kann es sein, dass der Arbeitgeber zu viel gezahlt hat, er hat nun das Recht den zu viel gezahlten Betrag zurückzufordern (so wie der Arbeitnehmer dann eigentlich das Recht haben sollte den Gewerkschaftsvertreter einer Züchtigung zu unterwerfen).

    Der zuviel erhaltene Betrag muss zurück gezahlt werden … ausser der Arbeitnehmer hat das zu viel bekommene Geld in den Konsum gesteckt (aka versoffen), denn dann wird er (in engen Grenzen) durch einen Paragraphen (818 Abs 3) vor den Ansprüchen des Arbeitgebers geschützt (Wegfall der Bereicherung).

    Und davor schützen sich die Arbeitgeber mit der schönen Floskel “Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung”, also “wir kriegen dein/unser Geld auch wenn du es schon versoffen hast” :-D

  4. Fred sagt:

    Ich nehme mal stark an das Sie nach Bundesbesoldungsordnung oder einer daran hängenden bezahlung entlohnt werden.

    Da diese ein Gesetz ist dauert sie machmal etwas länger bis der Bundestag darüber abstimmt. Also zahlt man, wenn sich das hinzieht trotzdem mal aus und hofft das Sie dann auch so kommt.

    Schätzen Sie sich glücklich andere Anhänger an der BBesoldung bekommen ihren Abschlag erst mit dem August Gehalt und dann wie auch Sie unter vorbehält.

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