Es gibt Neues in der Angelegenheit »Die große heilige Inquisition vs. Schockwellenreiter« zu berichten. Die zuständige Richterin am Amtsgericht Tiergarten hat entschieden, die Eröffnung des Hauptverfahrens abzulehnen. Mein Beitrag vom 29. Juni 2011 sei nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, denn (so die Richterin), es gäbe
in der Tat heftige Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema »Missbrauch in der katholischen Kirche«
und es sei
in diesem Zusammenhang auch durchaus Vertrauen erschüttert worden, insbesondere in die Institution »katholische Kirche«.
Diese Diskussionen und Erschütterungen seien aber
bedingt durch die in den letzten beiden Jahren bekannt gewordenen zahlreichen Fälle von Missbrauchshandlungen von katholischen Geistlichen und anderen Mitarbeitern der katholischen Kirche.
Nach der Aufzählung einiger besonders krasser Fälle aus der letzten Zeit kommt die Richterin daher zu dem Schluß, daß mein Beitrag im Schockwellenreiter nicht geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören. Daher sei das Hauptverfahren abzulehnen. Die Kosten des Verfahrens und meine notwendigen Auslagen gehen zu Lasten der Landeskasse.
Die Staatsanwaltschaft hat eine Woche Zeit, gegen den Nichteröffnungsbeschluß anzugehen. Danach wäre es dann amtlich: Man darf in Deutschland eine Kinderficker-Sekte eine Kinderficker-Sekte nennen.
Ich bin noch ein wenig skeptisch, aber trotzdem möchte ich mich schon einmal bei den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern bedanken. Eure Angebot, im Zweifelsfall auch (teilweise nicht unerhebliche Summen) zu spenden, hat mich sehr gerührt. Trotzdem bin ich natürlich froh, daß ich aller Wahrscheinlichkeit nach diese, Eure Angebote nicht annehmen brauche. Ich sehe dies aber als Auftrag, daß ich mein geplantes »Schwarzbuch Mißbrauch — Über die pädophilen Machenschaften der katholischen Kirche« fertigstellen muß, auch wenn mir manchmal beim Recherchieren übel wird. Das bin ich Euch schuldig.
Ach ja … ob ich gegen den Anzeigenden juristisch vorgehen werde, werde ich nach einem Gespräch mit meiner Rechtsanwältin entscheiden.

































Sehr gute Neuigkeiten. Das beruhigt.
Herzlichen Glückwunsch! Sehr erfreut, das zu lesen.
Herzlichen Glückwunsch!
)
flattr+1
Danke, dass du unsere Meinungsfreiheit tapfer verteidigt hast!
Rein menschlich würde ich mir ja wünschen, dass die Person die Anzeige erstattet hat, auch Konsequenzen tragen muss. Ich finde die Aktion jedenfalls erbärmlich und verachtenswert.
Aber frei nach dem kategorischen Imperativ: Ich finde es höchst problematisch, wenn man eben mit Konsequenzen rechnen muss, falls man etwas zur Anzeige bringt, wenn man tatsächlich der Meinung ist, dass da etwas passiert, was unrechtens ist. Meiner Meinung nach kann man eben die negativen Auswüchsen der Praxis der Gegenanzeige sehen, wenn man sieht, wie Staatsanwälte dieses Recht missbrauchen um prügelnde Polizisten zu schützen und (meiner Meinung nach) als Mittel missbrauchen um die Bevölkerung einzuschüchtern.
Auch wenn ich denke, dass es dem Anzeige-Erstatter in diesem Fall nur darum ging eine Meinungsäußerung zu unterbinden, bzw. einem Menschen, dessen Meinung er nicht teilt, Probleme zu machen, so denke ich auch, dass es gesamtgesellschaftlich besser wäre, wenn man jedem das Recht auf eine (ungerechtfertige) Anzeige einräumt.
Außerdem hat das Ganze ja (möglicherweise) auch etwas Positives: Man kann nun, wenn man will, die katholische Kirche ohne Angst eine Kinderficker-Sekte nennen. Ich finde, für die Meinungsfreiheit ist das durchaus positiv.
Hatte aufgrund eigner Erfahrung vor Gericht mit dieser Entscheidung durchaus gerechnet. Trotzdem: Mein Glückwunsch! Frische Luft gibt es ja im Moment genug zum Aufatmen.
[...] Update: Na bitte. Das Ganze wurde vom zuständigen Gericht abgelehnt. Mehr dazu findet ihr hier in seinem Blog. [...]
Glückwunsch – so soll es sein! Wäre ja auch fragwürdig gewesen. Aja, auf das Buch bin ich jetzt um so mehr gespannt.
Das Urteil würde selbst Jesus gefallen!
Freut mich für Dich. Und was den letzten Absatz angeht, zitiere ich mal Forest Gump “Dumm ist, wer Dummes tut” oder wie wir früher sagten “Der Klügere gibt nach”. In diesem Sinne ein herzlicher Gruß aus der Ukraine.
Freu mich auch riesig! Aber auf juristische Schritte gegen den Anzeigenden würde ich verzichten. “Auge um Auge…” is doch sehr alttestamentarisch.
Glückwunsch, wer hätte gedacht, daß es so verständige RichterInnen gibt
habe das Posting grad geflattret (schreibt man das so, das perfektivieren von amerikanischen Substantiven ist immer bissl zwiespältig)!
Sehr gut, weiter so.
es scheint noch nüchterne Richter zu geben.
Gratulation.
Das Urteil bedeutet natürlich Einiges für Blogger.
Sehr gut! Glückwunsch!
Wie jetzt? Common Sense durch die blinde Dame Justitia!? Prinzip Hoffnung gar!?
Bei Fragen der (katholischen) Kirche wäre ich gnadenlos. Der, der angezeigt hat muss dem bewusst sein. Ich kann nicht einfach wild Leute anzeigen, weil mir deren Meinung nicht passt. Und eine Sekte, die sich als Glaubensgemeinschaft sieht, kann doch andere glauben lassen, was sie will. Sie gehen mit “Ungläubigen” noch schlimmer um.
Das ist der Moment des Stickefinger – Nicht mit mir, nicht mit uns!
Strike! 1:0 für Kantel, so das ganze rechtskräftig wird. Freut mich für Dich ganz besonders. Klar, dass die Entscheidung viele nicht verstehen werden, aber ich denke, dass es in Deutschland legitim sein muss, unbequeme Wahrheiten auszusprechen und beim Namen zu nennen, auch wenn das manchen erschüttert.
Vielleicht sollte Tante Heise sich dessen annehmen, TP hat es ja seinerzeit gemacht.
Zitat W Schlimm
>Bei Fragen der (katholischen) Kirche wäre ich gnadenlos. Der, der angezeigt hat muss dem bewusst sein. Ich kann nicht einfach wild Leute anzeigen, weil mir deren Meinung nicht passt.
Exakt! Und warum bitte soll jetzt der Steuerzahler die Kosten dieser religiotischen Ejakulation eines religösen Fanatikers begleichen?
Meinen herzlichen Glückwunsch!
Am meisten beschämend finde ich das alles vor den Augen der Opfer!
Es fehlen mir die Worte, oder meine Erziehung lässt sie nicht zu.
Bitte mach weiter damit.
Hm… ehrlich gesagt fände ich es falsch, gegen den Anzeigenden vorzugehen.
Rechtsstaat und so. Wenn er religiös ist und der Ansicht war, dass Du das Gesetz verletzt hast, dann darf er das.
In anderen Fällen wie z.B. der jetzt mit batz.ch über den Abdruck des Artikels tummeln sich die Kommentatoren die meinen, man solle doch jetzt bitte einen Prozess führen gegen die böse böse Zeitung.
Irgendwie hab ich dabei das Gefühl dass die Kommentatoren immer gerne beides hätten. Bloß nicht die eigenen Freunde verklagt sehen aber wenn ihnen selbst Unrecht geschieht sehen sie die Klage gerne. Es muss irgendwo einen Mittelweg geben.
Meiner Ansicht nach ist hier eher die Staatsanwaltschaft schuld. Sie muss nicht ermitteln. Ich sehe deshalb die Problematik eher in übereifrigen Staatsanwälten als in Menschen die eine Anzeige erstatten.
Wir leben halt in einem Gottesstaat und in diesem Fall hier ist es gut dass den Gläubigen gezeigt wurde wo die Grenzen sind. Vielleicht wollte der Staatsanwalt das auch so haben – ein Urteil, auf das man in Zukunft verweisen kann. Von daher freu Dich doch über das Ergebnis und lass die Gläubigen die ihre Kinder weiterhin zum katholischen Jugendunterricht schicken in Ruhe. Der Person ist wenig damit geholfen dass Du sie jetzt auch noch in Regress nimmst. Davon lernt sie nicht dazu.
Meinen herzlichen Glückwunsch.
Du hast aber Glück, daß Du in Belin wohnst. Hier in Bayern hättest Du wahrscheinlich weniger Glück, denn die Amtsrichter sind hier schon etwas gottnäher.
Glückwunsch auch an die Richterin für die Eier in ihrer Hose die man bei einigen ihrer Kollegen vermisst
Und jetzt testen wir das Ganze nochmal in Bayern.
Gegen den Anzeigenden vorgehen? Warum? Er fühlte sich anscheinend verletzt und ist den rechtlichen Weg gegangen.
Wäre es dir lieber, wenn er dir nachts in einer Nebenstraße erwartet und das Ganze unter vier Augen “klärt”?
Der deutsche Staat unterstützt die Kirche übrigens mit ca. 15 Milliarden Steuergeld Jahr für Jahr.
Glückwunsch. Lass dir die Krallen nicht stutzen.
Eine Richterin gegen den § 166 StGB…
Jörg Kantel, der Macher des Blogs “Schockwellenreiter“, schrieb im Sommer des letzten Jahres, dass ihm wegen Vergehens gegen den unsäglichen § 166 StGB der Prozess gemacht werden soll. Er schrieb seinerzeit: “Ich werde der »Beschimpfung von Beke…
Hallo Jörg,
erst einmal: “Glückwunsch”
Wenn Du tatsächlich an dem Buch arbeitest … melde Dich bitte. Ich kann Dir die Verbindung zu den Opfern, den “ehemaligen Heimkindern”, vermitteln. (http://goo.gl/3uePX)
Herzlich
Nic
Glückwunsch.
Interessantes Urteil. Im Endeffekt sagt es, krasse Tatbestände darf man auch mit krassen Begriffen beschreiben. Finde ich natürlich auch sehr logisch. Aber logisch ist in der Justiz bei weitem nicht alles …
Huch! Hier verkennt ein Denunziant offensichtlich die Tatsachen. Dieser will erzogen werden. Womöglich ist er an der Erziehung von Kindern beteiligt und hilft gerade dabei eine neue Generation verwirrter Fanataker heran zu züchten. Wenn das nur über eine Gegenanzeige funktioniert, warum nicht? Horst Mahler wurde wegen solch einer Tatsachenverdrängung zu 11 3/4 Jahren Gefängnis verurteilt. Warum nicht auch die Verdränger der Kinderfickereien?
Das ist eine typisch deutsche Antwort, eine Antwort aus dem Volk mit den möglicherweise meisten Denunzianten. Das haben schon BISMARCK, GESTAPO und STASI gewußt und ausgenutzt. Die Kinderfickerei ist eine Tatsache. Das ist für mich gleich zu setzen mit dem Leugnen des Holocaust.
Hallo Jörg,
zuerstmal hoffe ich, das dieses unsägliche Verfahren auch tatsächlich eingestellt wird. Und wenn dem auch so sein sollte hat die Meinungsfreiheit mal wieder gesiegt.
Was die Gegenklage betrifft, so würde ich das sehr befürworten. Denn es kann nicht sein, das jemand einen anderen eines Verbrechens beschuldigt, das er gar nicht begangen hat.
Genau ein solches Verfahren haben wir nämlich auch gerade am Hals. Man hat nichts getan und muss beweisen, dass man nichts getan hat. Der Anzeigenerstatter hat gefälschte Beweise für die angebliche Straftat vorgelegt, was die Staatsanwaltschaft aber geflissentlich ignoriert. Graphologische Gutachten werden abgelehnt, Entlastungszeugen werden nicht vernommen.
Jedem der irgendwann mal in die Verlegenheit kommen sollte beweisen zu müssen, dass er etwas nicht getan hat kann ich nur viel Glück wünschen. Selbst mit guten Anwälten an der Hand.
Und nebenbei sollte sich derjenige auf horrende Anwalts- und Gerichtskosten vorbereiten. Denn selbst bei einem Freispruch bekommt man nur einen Bruchteil der entstandenen Kosten erstattet. Bei Einstellung des Verfahrens bekommt man gar nichts….
Wie gesagt, viel Glück!
[...] dem Artikel in der Rechtsprechung die Zähne zu ziehen. Eine Richterin am Amtsgericht Tiergarten lehnte es ab, ein Hauptverfahren gegen den Autoren des Blogs Schockwellenreiter zu eröffnen. Dieser hatte [...]
Herzlichen Glückwunsch!
Hat schon jemand auf “kreutz.net” nachgesehen ob die sich schon über diese Ansage aufgeregt haben? Ich würde das diesen Spinnern durchaus zutrauen.
Ja, sicherlich eine gute Entscheidung, falls sie rechtskräftig wird.
Ich finde es natürlich bemerkenswert und gut, daß die Richterin solches Augenmaß bewiesen hat.
Andererseits: Auch wenn das Verfahren eröffnet woren wäre, hätte das ja nicht per se etwas Negatives bedeutet. Nur eben mehr Aufregung für den direkt Betroffenen.
Da man ja nicht weiß, wer die Anzeige erstattet hat und aus genau welchen Motiven, läßt sich auch kaum Gültiges dazu sagen. Die Vermutung, das war ein Fanatiker mit irrem Blick, muß ja keinesfalls zutreffen und führt daher nicht weiter. Ich würde wohl auch eher dafür plädieren, nicht mit einer Gegenanzeige zu reagieren. Denn erstens muß es das Recht geben, Anzeigen zu erstatten (nicht jede Anzeige beruht ja nun auf gefälschten Beweise), zweitens ist Großmut doch eine gute Sache. Abgesehen von irgendwelchen praktischen Aspekten, die gegen ein weiteres Tätigwerden sprechen.
Einfach zum kotzen! Hat diese Religion überhaupt kein Interesse an einer inhaltlichen Aufarbeitung? Man will also jede berechtigte Kritik klein halten?
Offengesagt, wenn Herr Meisner sich weder entschuldigt, noch von höherer Instanz zur Ordnung gerufen wird, kann und muss jeder, der berechtigte Kritik an sexualisierter Gewalt den Herrschaften mal richtig Grenzen aufzeigen. Die wollen sich in anderer Leute Leben einmischen, aber selbst sich an wehrlosen Kindern vergreifen?
Ganz klare Kiste, wenn nur jeder 10. Mitleser in desen Foren/Blogsignaturen Links auf Hilfsangeboten zum richtigen Kirchenaustritt, Nachrichtenressourcen zu homosexuellen Themen bzw. Ansprechpartner bei Verhütung/Abtreibung setzt, dann werden die spätestens wach. Und in der Tat, die Herrschaften um diese Religion sollten so langsam geweckt werden können. Nicht, das diese ganzen wiederlächen Drecksäcke noch die zunehmende Kritik an ihren jahrzehntelangen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verschlafen!
greetz,
ein NetzwerkB Unterstützer
btw, die ganze Story hat Markus Kompa auf Heise/Telepolis hier: http://www.heise.de/tp/blogs/6/151404
heute ebenfalls reichlich spöttisch thematisiert
Und natürlich ist es schön, daß diese Causa so gelaufen ist, mein Glückwunsch!
Bitte zusammen weiter um Säkularisierung kämpfen
Mit einem kleinen Vorbehalt wegen der Frist aber trotzdem schon mal Glückwunsch!
Gruß aus Spanien!
lange nicht mehr hier gelesen und dann gleich so etwas erfreuliches.
Ich hoffe die Staatsanwaltschaft ist so klug und lässt es damit bewendet.
Trotzdem schonmal herzlichen Glückwunsch
TOLL! Freue mich sehr für Dich! Bzgl. Gegenanzeige zitiere ich ”Die Ärzte”: “Bleib höflich und sag nichts – das ärgert sie am meisten “
[...] in Berlin hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens nach §166 StGB gegen den Blogbetreiber abgelehnt. Tweet Kategorie: Kirche Tags:Berlin, Gotteslästerungsparagraph, Inquisition, Joachim Meisner, [...]
[...] wurde im Blog Schockenwellenreiter bekannt gegeben, daß das Amtsgericht Tiergarten in Berlin die Eröffnung eines Hauptverfahrens nach §166 [...]
So idiotisch die pauschale Abqualifizierung einer kompletten Organisation inklusive sämtlicher ihrer Mitglieder als “Kinderfickersekte” auch sein mag: im Sinne der Meinungsfreiheit ist der Entscheid der Richterin zu begrüßen.
[...] http://www.schockwellenreiter.de/blog/2012/02/09/gotteslasterungs-update-3/Kantel: [...]
Gut!
Herzlichen Glückwunsch! Ich hoffe es bleibt dabei.
Jetzt treibt mich doch erst mal eine Frage um.
Wie kann man einer Person lästern von der nicht feststeht, also nicht 100%ig beweisbar ist, das es diese überhaupt gibt!?
Das muß mir jetzt erst mal einer erklären!
Ich kann doch nur einer Person lästern/beleidigen die es real gibt und bei der es 100%ig beweisbar ist das diese Person real ist.
Wie aber kann man beweisen das es einen Gott gibt?
Wenn das also nicht gerichtsfest beweisbar ist, so gilt doch m.M.n. noch immer der Rechtsgrundsatz: “Im Zweifel für den Angeklagten.”
Da ich letztlich hier im Blog mal über ein rechtskräftiges Urteil gelesen habe in dem es darum ging, daß man Gruppierungen nicht beleidigen kann, fällt es also auch weg das man eine Religionsgemeinschaft beleidigt!?
Oder sehe ich da jetzt etwas falsch?
Berichtigung ->
Da ich letztlich hier im Blog mal über ein rechtskräftiges Urteil gelesen habe in dem es darum ging, daß man Gruppierungen nicht beleidigen kann, fällt es also auch weg das man eine Religionsgemeinschaft beleidigt!?
Oder sehe ich da jetzt etwas falsch? <-
Ich meine damit den Blog von Herrn Udo Vetter, lawblog.de.
… etwas zweckentfremdet, aber durchaus noch im Kontext: „Steht nicht geschrieben: ‚Mein Haus soll ein Bethaus heißen für alle Völker‘? Ihr aber habt eine Räuberhöhle daraus gemacht.“ (Mk 11,17 )
Nach der Argumentation der Amtsrichterin darf man also die Deutschen als Kinderfickernation bezeichnen. Und den Autor des entsprechenden Blogs Jörg Kantel als Mitglied eben dieser Kinderfickernation. Schließlich geht es um Deutsche in diesem Fall. Die Täter waren Deutsche und diejenigen, welche die Täter in einem bestimmten Umfang gedeckt haben, ebenso.
Herr Kantel, stehen Sie dazu?
“Gegen den Anzeigenden juristisch vorgehen”? Warum denn? Weil der Polizei und/oder Staatsanwaltschaft den Beitrag gezeigt und gesagt hat, er sehe darin eine Gotteslästerung, Beleidigung o.ä.?
Viel Erfolg, das halte ich für eine selten dämliche Idee. Für so ein Vorgehen gibt es juristisch keine Basis; das ist weder strafrechtlich noch zivilrechtlich relevant.
In die Wunde gefasst. Hat weh getan. Kann man nicht amputieren.
Nimm den Löffel und kratz, hol den Eiter raus, die Fäulnis,
bis sie so weit offen liegt dass der Gestank nicht mehr zu ertragen ist,
bis noch der Letzte entsetzt ein Tuch vor den Mund nimmt und mit angeekelten Gesichtszügen sagt:
Nein, so geht das nicht.
@akbwl
cool…wahrscheinlich wohl aus der kath.-Sekte…völlig unqualifizierter Kommentar, so scheint es, daß die kath. sich weder rechtfertigen müssen/können/sollen, sondern, sich lieber rausreden…verwischen…verallgemeinern…wie ich aus meiner Erfahrung heraus wahrnehmen durfte, hat diese >sh…Psycholgie heuteMachtsystemeschärfere WorteVerein< gehabt!