Über die Giordano Bruno Party 2012, die am 17. Februar, dem Tag der Ermordung Giordano Brunos durch die katholische Kirche, stattfinden soll, hatte ich schon berichtet. Jetzt hat der Betreiber der Webseite, die die Aktivitäten sammelt, Post von den Wiener Stadtgärten (MA 42) erhalten:
Wir dürfen Sie als grundverwaltende Dienststelle des Wiener Donauparks (und der dortigen Papstwiese) darauf aufmerksam machen, dass Veranstaltungen auf unseren Flächen grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Für Ihre Veranstaltung liegt uns kein diesbezüglicher Antrag vor!
Unsere Papstwiese im Donaupark ist grundsätzlich veranstaltungsfrei; offenes Feuer ist grundsätzlich in unseren Parkanlagen untersagt.
Ich bitte Sie daher, diese Veranstaltung offline zu nehmen und abzusagen.
Bitte zwingen Sie uns nicht dagegen vorzugehen.
Es geht um diese Wiese. Die Papstmesse im September 1983 mit rund 350.000 Menschen war also keine Veranstaltung? Und: Drei mal »grundsätzlich« in zwei Absätzen. So schön kann Realsatire sein. [Ders. per Email.]

































“Grundsätzlich” heißt im Juristendeutsch nicht “generell”, sondern eher “im Prinzip, aber bei Bedarf sehen wir das anders”. Sie weisen ja auch darauf hin, daß kein Antrag vorliegt.
Für das Volksfest des Oberkatholiken gab’s vielleicht einen Antrag, an solche Regeln halten die sich eigentlich meistens. Oder sorgen dafür, daß sie angepasst werden.
Ich kenn die Regen da nicht, aber es könnte auch sein, dass sie sich innerhalb von fast 30 Jahren ändern. Ist doch ein freundlicher Hinweis im Vorfeld.
Hallo Jörg,
wenn Du in Berlin etwas “tun” möchtest: http://nicsbloghaus.org/2012/02/03/blumen-fuer-giordano-bruno/
Bist herzlich eingeladen
@nic: Wenn ich es rechtzeitig aus dem Institut schaffe, komme ich.
@ Roland B.
Ich dachte immer, “grundsätzlich”, “generell” (und meinetwegen noch “prinzipiell”) haben genau die gleiche Aussage. Was genau können Sie denn als Beleg anführen, daß dem nicht so ist?
Sehr geehrter Herr Chen!
Herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Dazu erlaube ich mir anzumerken, dass ich in einem Rechtsstaat lebe. Insofern erinnere ich an den § 43 des Beamtendienstrechtsgesetzes, der da lautet:
(1) Der Beamte ist verpflichtet, seine dienstlichen Aufgaben unter Beachtung der geltenden Rechtsordnung treu, gewissenhaft, engagiert und unparteiisch mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln aus eigenem zu besorgen.
(2) Der Beamte hat in seinem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen, daß das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt.
(3) Der Beamte hat die Parteien, soweit es mit den Interessen des Dienstes und dem Gebot der Unparteilichkeit der Amtsführung vereinbar ist, im Rahmen seiner dienstlichen Aufgaben zu unterstützen und zu informieren.
Nun schreiben Sie: „Unsere Papstwiese im Donaupark ist grundsätzlich veranstaltungsfrei.“ Das ist nicht „unparteiisch“, und es entspricht auch nicht der „sachlichen Wahrnehmung Ihrer dienstlichen Aufgaben“. Denn die Papstwiese trägt ihren Namen ja deswegen, weil dort im Jahr 1983 rund 350.000 Menschen eine „Heilige Messe“ gefeiert haben. Das war sicher eine Veranstaltung. Auf der Papstwiese. Ihre Aussage kann also nicht stimmen.
Zusätzlich bitte ich Sie, mich entsprechend (3) genauer zu „unterstützen und zu informieren“, wie, wo und in welcher Form genau ich diesen Event anmelden muss, und wo das exakt festgehalten ist, dass kein Feuer gemacht werden darf.
Außerdem möchte ich wissen, welches Gesetz mir vorschreibt, meine Ankündigung „offline zu nehmen und abzusagen“. Und ich möchte wissen, wie das genau aussieht, wenn Sie „dagegen vorgehen.“
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen,
Dietmar Schoder
Schon interessant, wenn der Autor dieses Artikels nicht einmal den von Ihm verlinkten Wiki-Artikel lesen kann. Darin ist klar beschrieben, dass die katholische Kirche zwar an einer Verurteilung interessiert war, aber von vornherein GEGEN eine Hinrichtung war.
Aber schön, wenn man sich seine Welt so zurecht biegen kann, wie man es möchte.
@ anonym vom 9. Februar 2012 um 12:32
Bei der juristischen Sonderbedeutung von “grundsätzlich” handelt sich um einen der Standardtricks mit denen Rechtskundige Laien reinlegen, vgl. etwa http://www.heise.de/tr/artikel/Die-meisten-streiten-ab-279051.html
@akbwl
Es dürfte zwar letztlich egal sein, da die billigende Inkaufnahme http://de.wikipedia.org/wiki/Subjektive_Tatseite#Vorsatz.2Fintention_und_recklessness für den Mordvorwurf schon ausreicht, aber bei der Bitte um Gnade, bei Übergabe an die weltliche Instanz, handelt es sich um ein Routine-PR-Manöver.
@ ThorstenV
Meiner Meinung nach hat das mit Juristen nicht viel zu tun. Denn auch ich benutze bei schriftlichen Formulierungen seit Jahren oft das Wort “grundsätzlich” und glaube genau zu wissen, was ich damit sage. Wenn es der Adressat nicht richtig versteht, liegt das an seinem Textverständnis. Einen besonderen Trick sehe ich darin nicht, und ich bin ja auch kein Jurist, habe also gar keine Kenntnis von besonderen juristischen Feinheiten. Es genügt doch oft, wenn man die Sprache selbst versteht (aber, zugegeben, nicht immer).
Aber meine (rhetorische) Frage war ja eine ganz andere: Was soll genau der Unterschied sein zwischen “grundsätzlich” und “generell”? Ich bestreite den Bedeutungsunterschied, wie er oben von Roland B. behauptet wird.