Klares Urteil zugunsten von Suchmaschinen: Sie dürfen als Suchergebnisse kleine Vorschaubilder der verlinkten Photos zeigen. Diese Darstellung verletzt nicht das Urheberrecht, urteilt der Bundesgerichtshof. Konsequenz des überraschenden Urteils: Im Netz müssen Rechteinhaber ihre Werke aktiv schützen. [Spiegel Online]






















