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Netter Versuch

Wieder mal eine Mail von jemandem, der glaubt, weil er eine Marke angemeldet hat, den Namen (in diesem Fall den Namen unseres Hundes) zu besitzen:

wir möchten Sie auf diesem Wege darauf hinweisen, daß Sie mit »ZEBU« einen beim Patentamt geschützten Markennamen verwenden!

Durch einen Google-Alert wurden wir hierauf aufmerksam. Inzwischen sind wir »allergisch«, wenn dieser Begriff im Zusammenhang mit Tourismus, Reisen, ZEBU-Dorf etc. verwendet wird – ob Buchstaben groß oder klein geschrieben werden spielt da überhaupt keine Rolle…

Meine Antwort fiel etwas sarkastisch aus (aber ich bin diesen Unsinn langsam leid):

(1): zebu.twoday.net ist ein seit Jahren bestehendes, ursprünglich unter dem Namen »Zebu, dem Schockwellenreiter sein Hund« geführtes Weblog, also ein Presseorgan mit ordentlichem Impressum, das in keinem Zusammenhang »mit Tourismus, Reisen, ZEBU-Dorf etc« steht.

(2): reagiere ich »allergisch« darauf, wenn mit Hilfe des Markenrechts versucht wird, in das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Meinungsäußerung einzugreifen.

Ich betrachte daher Ihre »freundliche Mail« als gegenstandslos (netter Versuch), behalte mir aber trotzdem vor, sie in meinem Weblog als ein weiteres Beispiel des von mir so genannten »Markenrechtswahnsinns« anzuprangern.

Aber wer ZEBU®-Gruppenreisen für Kirchen (sic!) veranstaltet …

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9 Kommentare

  1. Roland sagt:

    Ob der Mensch jetzt auch die Verlage von Biologiebüchern abmahnen will? Oder Verfasser von Reiseberichten (Tourismus!) aus Indien, wenn man da die ohne seine Genehmigung Zebu genannten Tiere auch so nennt?

  2. Lieber Roland,

    in dieser verrueckten Welt wird es bestimmt soweit kommen!

    Es braucht quasi ein ipv6 fuer Namen, weil die Markenrechtraffer schon fast alle “normalen” Namen abgegrast haben.

    Also werden auch Zebus umbenannt.

    Stoeren Ungeheuer?

  3. Dirk sagt:

    Hallo Jörg, deine Antwort “viel” aus?

  4. Jörg Kantel sagt:

    Oops! Korrigiert! Danke!

  5. [...] 11. März 2010 von asinuscanus Derlei Versuche, mit Hilfe des Markenrechts Eigennamen (in diesem Fall einen Hundenamen!) verbieten zu lassen, greifen um sich. Umso wichtiger, dass man sie öffentlich macht: Netter Versuch – Der Schockwellenreiter. [...]

  6. Rudi sagt:

    … und was ist mit http://zebu.de/ ?!

  7. quadratmeter sagt:

    Ich bin gespannt, ob jetzt noch was kommt.

  8. tjark sagt:

    Hinter ZEBU steckt ja einiges an Markenanmeldungen.

    (…) Datenverarbeitungsprogramme (soweit in Klassen 9 und 16 enthalten); Drukkereierzeugnisse auf dem Gebiet der Informations- und Datentechnik; Entwicklung, Erstellung und Vermietung von Datenverarbeitungsprogrammen (SIEMENS)

    (…) Transportwesen; Durchführung von Kurier-, Express- und Transportdienstleistungen; Beförderung von Gütern, Paketen, Päckchen, Sendungen mit schriftlichen Mitteilungen und sonstigen Nachrichten, insbesondere Briefen, Postkarten, Drucksachen, Warensendungen, adressierten und nicht adressierten Werbesendungen, Büchersendungen, Blindensendungen, Zeitungen, Zeitschriften, Druckschriften; Einsammeln, Weiterleiten und Ausliefern der vorgenannten Sendungen (Deutsche POST)

    (…) Dienstleistungen einer Referenz-Adressdatenbank im Bereich Adressmanagement, insbesondere Adressbearbeitung, Adressenprüfung, Adressenabgleich, Bereinigung, Pflege, Analyse, Aufarbeitung und Verbesserung von Adressbeständen durch das Hinzufügen von eigenen Informationen auf Basis der Adress-Referenzdatenbank sowie von mikrogeographischen und geographischen Informationen; Bereitstellen von Postleitdaten, Durchführen von Recherchediensten in Bezug auf Adressen, Adressüberprüfung, -verifizierung und -validierung bei unzustellbaren Sendungen, einschließlich Informationen an den Kunden; Bereitstellen von Umzugsadressen; Adressdatentransfer, Adressdatenanalysen, Auskunfts- und Informationsdienste und Zurverfügungstellung von Kartenmaterial; Dienstleistungen einer Referenz-Adressdatenbank im Bereich Dokumentenmanagement, insbesondere Belegverarbeitung, Massen-Digitalisierung von Beleginformationen unterschiedlichster Formate als schwarz/weiß oder Farbbild, Erkennen von Beleginformationen mittels OCR-/ICR-Technologien unter Nutzung verschiedenster Erkennungsengines einschließlich Voting; Archivieren von Informationen auf verschiedene Medien; Verbessern, Anpassen, Modernisieren, Aktualisieren und Bereinigen von Daten in Altarchiven; statistische Analyse erkannter Informationen; physische Lagerung von Beleggut; sämtliche Dienstleistungen online, via Internet, per Diskette, Magnetband und CD-ROM; Organisations- und betriebswirtschaftliche Beratungsdienste sowie technische Beratungsdienste in Verbindung mit vorgenannten Dienstleistungen; Zurverfügungstellung und Bereitstellen von Schnittstellen für den Zugang zum Internet; Disketten, CD-ROMs, Magnetbänder, Magnetbandkassetten, Software und elektronische Anwenderhandbücher (Deutsche Post)

    (…) Veranstaltung von Reisen; Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen (der oben genannte)

    Ales aus DPMAINFO ohne Berücksichtigung der Nizzaklassen. Tippfehler nebenbei auch aus der Datenbank.

    Wie allergisch reagiert denn Her ZEBU, wenn Siemens mal loslegt?

    // t.

  9. Olaf sagt:

    gut so, nicht unterkriegen lassen von den Geldgierigen Raffzähnen

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