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Zensurversuch bei der deutschen Wikipedia

Einer der Mörder des bayerischen Volksschauspielers Walter Sedlmayr klagt gegen die Wikimedia Foundation, weil angeblich die Nennung seines Namens seine Resozialisierung behindere. Der Rechtsstreit wurde in dieser Woche vom Bundesgerichtshof an den Europäischen Gerichtshof weitergereicht, um grenzüberschreitende Zuständigkeiten zu klären. Die Meinung der Electronic Frontier Foundation (EFF) zu diesem Fall ist eindeutig:

At stake is the integrity of history itself. If all publications have to abide by the censorship laws of any and every jurisdiction just because they are accessible over the global Internet, then we will not be able to believe what we read, whether about Falun Gong (censored by China), the Thai king (censored under lèse majesté) or German murders.

Dem ist nichts hinzuzufügen. [heise online news]

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9 Kommentare

  1. Hm. “Früher” hats sich mal gehört, bei Leuten, die keine Persönlichkeiten der Zeitgeschichte sind, den Nachnamen abzukürzen.

    Nachnamennennung war unterste Schublade; das haben nur Bild und Konsorten gemacht.

  2. Jörg Kantel sagt:

    Das gehörte sich nicht nur »früher« so. Aber Mörder bekannter Persönlichkeiten sind nun mal auch Persönlichkeiten der Zeitgeschichte. Und so kennt jeder heute noch die Namen von Lee Harvey Oswald oder Jack Ruby, also den (mutmaßlichen) Mörder von John F. Kennedy wie auch den (mutmaßlichen) Mörder des (mutmaßlichen) Mörders. Und, um noch weiter in die Geschichte zurückzugehen, selbst der Name von Robert Ford als den Mann, der Jesse James erschossen hatte, ist vielen noch ein Begriff.

  3. Schon klar. Allerdings genießen Amerikaner seit jeher auch nicht diesen Schutz der Persönlichkeit.

    Ich finde solche Prozesse interessant. Ein Aspekt ist ja auch, wie weit sich ein global player über lokale Rechtsnormen hinwegsetzen darf.

  4. Jörg Kantel sagt:

    Ich denke, daß dies aber das falsche Exempel dafür ist. Vielleicht hätte ich keine amerikanischen Beispiele anführen sollen. Auch der Name von Fritz Haarmann ist heute noch vielen geläufig. Oder nennen wir Werner Gladow oder den Fall des »Hackers« Tron. Auch die lokalen (deutschen) Rechtsnormen hatten meines Wissens bisher nie anders entschieden.

  5. anonym sagt:

    Im Zitat hätte es wohl richtiger oder zumindest passender heißen sollen “… German murderers”.

  6. Haarmann und Gladow waren in meinen Augen durchaus Persönlichkeiten der Zeitgeschichte, der eine als “einer der berüchtigsten Serienmörder des 20. Jahrhunderts” (Wikipedia), der andere als, hm, sagen wir mal kurzzeitiger Volksheld.

    Bei Tron dann finde ich schon, dass sein vollständiger Name in der Presse nix zu suchen hat.

    Falsches Exempel ist ein gutes Stichwort:

    Die EFF verquirlt große Sauerereien (staatliche Totalzensur in Sachen Falun Gong) mit der schützenden Abkürzung eines Familiennamens in Zusammenhang mit einem Verbrechen, über das ansonsten ausführlich und frei berichtet werden darf.

    Dass auch hier “die Geschichte” oder “die Geschichtsschreibung an sich auf dem Spiel” stehen soll, hat schon was, hm, niedlich Pathetisches.

    Dazu passt dann auch die Wortwahl mit den “German murders” (was übersetzt “deutsche Mordtaten” heißt, werter Anonym) — als ginge es hier um irgendwelche Gräueltaten Nazideutschlands, die verschleiert werden sollen.

  7. Jörg Kantel sagt:

    Haarmann und Gladow waren in meinen Augen durchaus Persönlichkeiten der Zeitgeschichte [...] Bei Tron dann finde ich schon, dass sein vollständiger Name in der Presse nix zu suchen hat.

    An welchen Fakten willst Du das abgrenzen? Ich bin da anderer Meinung und nehmen wir ein weiteres, lebendes Beispiel: Arno »Dagobert« Funke, nicht einmal Mörder, sondern »nur« Kaufhauserpresser. Und komme mir jetzt nicht damit, daß Herr Funke die Öffentlichkeit geradezu sucht (was sicher stimmt), für die eigentliche Frage, ab wann ist jemand »Persönlichkeit der Zeitgeschichte« ist das ohne Belang.

    Die Frage ist also immer noch: Ab wann ist jemand eine »Persönlichkeit der Zeitgeschichte« und bis wann nicht. Meiner Meinung nach sind Personen wie »Tron« oder Wolfgang Werlé durchaus »Persönlichkeiten der Zeitgeschichte« — sie haben durch ihre Taten lange Zeit die Schlagzeilen beherrscht — und so darf über sie auch mit Namensnennung berichtet werden.

    Daß das den Betroffenen unangenehm ist, sehe ich durchaus ein, mir ist auch manches im Leben unangenehm, was mit meiner bescheidenen Popularität zu tun hat. Aber das ist halt die Kehrseite des Ruhms, damit muß man leben. ;)

  8. Eben dieses Abgrenzen findest du ja schon in den Kategorien “absolute” und “relative” Personen der Zeitgeschichte, siehe auch das Lebach-Urteil.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Person_der_Zeitgeschichte
    http://de.wikipedia.org/wiki/Lebach-Urteil

    Allet nich so einfach. :-)

  9. Jörg Kantel sagt:

    Das wird mir auch zu kompliziert, das sind juristische Haarspaltereien und ich bin kein Jurist. Ich arbeite an einem historischen Institut und bin daher immer an vollständiger Überlieferung (und das schließt die Namensnennung mit ein) interessiert. Was wäre, wenn ich ein Buch oder einen Aufsatz über Walter Seldmayr schreibe? Darf ich dann die Namen seiner Mörder auch nicht nennen? Ist doch absurd, oder? Und ein Lexikon — also auch die Wikipedia — ist ein Quelle, von der ich möglichst vollständige Informationen erwarte.

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