In Herbert W. Frankes Buch »Computergraphik, Computerkunst«, München (Bruckmann) 1971, S. 118 gefunden:
Ein Design-Büro hatte Bilder, wie sie bei Fernsehstörungen am Bildschirm entstehen, für seine Entwürfe verwendet und wurde deshalb von der Fernsehgesellschaft wegen Verletzung des Urheberrechts angeklagt.
Also, ich würde jetzt doch gerne wissen, welche Fernsehgesellschaft das ist, die ein Urheberrecht auf weißes Rauschen besitzt …

































Der Autor hat wahrscheinlich das klassische Testbild gemeint und es unglücklich beschrieben.
…feiner blog – wir kommen öfter.
PREGAS
@Jonas: Das glaube ich nicht. Es ging in dem Abschnitt um Zufall und weißes Rauschen. Und Herbert W. Franke ist Physiker. Der kennt den Unterschied zwischen Rauschen und Testbild.