Da hat die Qualitätsjournalistin Eva C. Schweitzer (ohne Wikipedia-Eintrag — soll ich sie in mein Lexikon des Irrelevanten aufnehmen?) eine Abmahnagentur beauftragt und ein paar Blogger abgemahnt und dafür ziemlich heftigen Gegenwind bekommen. Jetzt gibt sie die beleidigte Leberwurst. Und eine Nachhilfe in Zitatrecht sollte der Dame auch mal jemand geben:
Die Verwendung von Zitaten ist durch das Urheberrecht geregelt und unter bestimmten Voraussetzungen gestattet, ohne daß eine Erlaubnis des Urhebers eingeholt oder diesem eine Vergütung gezahlt werden müßte (§ 51 UrhG in Deutschland).
Hervorhebung von mir. [Netzpolitik.org]
[Update]: Auch Johnny Haeusler liest der Dame die Leviten. Und womit? Mit Recht! [Spreeblick]
[Noch'n Update]: Ich habe es getan! Ich habe Frau Schweitzer in mein Lexikon des Irrelvanten aufgenommen.
































[...] daß ich mal wieder daran erinnert wurde … [Uhus [...]