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Mogelpackung Abwrackprämie

Abwrackprämie mindert Hartz-IV-Zahlungen: Wer als Hartz-IV-Empfänger die staatliche Abwrackprämie in Anspruch nehmen will, bekommt weniger Arbeitslosengeld II. Die Prämie muß als Einkommen leistungsmindernd angerechnet werden, wie das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem Rechtsschutzverfahren eines Bochumer Arbeitslosen entschied. [Netzeitung.de]

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4 Kommentare

  1. Jens sagt:

    Wer die Prämie will, soll also ein paar Monate nichts essen? Faktisch werden damit ja wohl Hatz-Empfänger von der Prämie ausgeschlossen. Müssen eigentlich andere Menschen diese Abwrackprämie als Einkommen geltend machen? Ich glaube nicht, oder? Bei allen schwarz-gelben Klassenkämpfern werden wohl nach dem Urteil die Sektkorken knallen.

  2. Jens sagt:

    Soll natürlich Hartz-Empfänger heißen, nicht Hatz-Empfänger.

  3. Frederike sagt:

    Für Arbeitnehmer gilt die Prämie doch auch nicht als Einkommen, das ist wirklich eine Frechheit. Doch der Topf ist ohnehin bald leer. Das habe ich heute bei http://www.finanznachrichten.de gelesen.
    Dann hört endlich die Streiterei um die Abwrackprämie auf. Ich hoffe nur, dass bald alte Autos wieder günstig zu haben sind.

  4. Heiner sagt:

    Hier handelt es sich wohl eher um ein Scheinproblem. welcher Hartz IV-Empfänger kann sich schon einen Neuwagen leisten? Die Abwrackprämie hat auch nicht das Ziel bedürftigen zu helfen sondern den Verkauf von neuen Autos anzukurbeln.

    Beim Arbeitslosengeld gibt es eine ganze Reihe von Ungerechtigkeiten. Die Abrwackprämie ist dabei sicher eines der kleinsten.

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